Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Genehmigung des Gastlands

Die Agentur darf einen Garantievertrag erst schließen, wenn die Gastregierung die Gewährung der Garantie durch die Agentur gegen die von ihr bezeichneten Risiken, die gedeckt werden sollen, genehmigt hat.