Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

. Bis zur Wahl eines Betriebsrates nach der Arbeitsverfassung übernimmt der Zentralausschuss beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die Aufgaben eines Betriebsrates.