Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin und der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin und der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Finanzen betraut.