. Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß , ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.
Beachte: Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. ).
