. Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.
Beachte: Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. ).
