Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Lehrverpflichtung der Fachabteilungsleiter des Kärntner Landeskonservatoriums wird im folgenden Ausmaß herabgesetzt:

1.

für den Leiter der Fachabteilung für Musiktheorie und Komposition um

2,5 Wochenstunden,

2.

für den Leiter der Fachabteilung für Musikleitung und Sonderlehrgänge um

2,5 Wochenstunden,

3.

für den Leiter der Fachabteilung für Tasteninstrumente um

2,5 Wochenstunden,

4.

für den Leiter der Fachabteilung für Saiteninstrumente um

2,5 Wochenstunden,

5.

für den Leiter der Fachabteilung für Blasinstrumente und Schlagwerk um

2,5 Wochenstunden,

6.

für den Leiter der Fachabteilung Jazz/Pop und artverwandte Richtungen um

2,5 Wochenstunden,

7.

für den Leiter der Fachabteilung Musikpädagogik/Instrumental- und Gesangspädagogik um

4 Wochenstunden,

8.

für den Leiter der Fachabteilung Gesang und Schauspiel um

2,5 Wochenstunden.