Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Beachte: zum Außerkrafttreten vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Beachte: zum Außerkrafttreten vgl.