Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffnungszeiten

Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen, ausgenommen am 24. und 31. Dezember, mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag bis Donnerstag

von 8 bis 12 Uhr

Freitag

von 8 bis 13 Uhr