Öffnungszeiten
Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen, ausgenommen am 24. und 31. Dezember, mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag bis Donnerstag | von 8 bis 12 Uhr |
Freitag | von 8 bis 13 Uhr |
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Öffnungszeiten
Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen, ausgenommen am 24. und 31. Dezember, mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag bis Donnerstag | von 8 bis 12 Uhr |
Freitag | von 8 bis 13 Uhr |