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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 96/1999

Änderung

LGBl. Nr. 46/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 40 a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 – KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1998, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Behörden

Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung () anbieten, können im örtlichen Wirkungsbereich sämtlicher steirischer Bezirkshauptmannschaften sowie der Landespolizeidirektion Steiermark als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Stadtgemeinde Graz und Landespolizeidirektion Steiermark als Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Stadtgemeinde Leobenermächtigt werden, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2013

Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung

Der frühestmögliche Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung wird wie folgt festgelegt:

1. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Leibnitz, Radkersburg und Voitsberg: 20. September 1999

2. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Graz-Umgebung, Hartberg, Leoben, Mürzzuschlag und Weiz sowie der Bundespolizeidirektionen Graz und Leoben: 18. Oktober 1999

3. im örtlichen Wirkungsbereich der Bezirkshauptmannschaften Judenburg, Knittelfeld, Liezen (einschließlich der Politischen Exposituren der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Bad Aussee und Gröbming) und Murau: 15. November 1999

Öffnungszeiten

Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen, ausgenommen am 24. und 31. Dezember, mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag bis Donnerstag

von 8 bis 12 Uhr

Freitag

von 8 bis 13 Uhr

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung des durch die Novelle LGBl. Nr. 46/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Mai 2013, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2013

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.