Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Von diesem Verbot ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr der Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Oberpullendorf und Oberwart sowie der Freistädte Eisenstadt und Rust.