Mitführen der Zusatzbetriebsordnung
Diese Zusatzbetriebsordnung ist in jedem Taxifahrzeug gemeinsam mit der Betriebsordnung mitzuführen und es ist dem Fahrgast auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitführen der Zusatzbetriebsordnung
Diese Zusatzbetriebsordnung ist in jedem Taxifahrzeug gemeinsam mit der Betriebsordnung mitzuführen und es ist dem Fahrgast auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.