Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ablauf der Sitzungen

. (1) Der/Die Vorsitzende hat auf eine rasche und vollständige Erledigung der Tagesordnung hinzuwirken.

(2) Aus dem Kreis der Mitglieder kann der/die Vorsitzende einen Berichterstatter/eine Berichterstatterin für eine bestimmte Angelegenheit bestimmen.

(3) Der/Die Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen und die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte vertagen.

(4) Die Sitzungen des Abgrenzungsbeirats sind nicht öffentlich.