. Das Gebiet des „Blauen Wassers“ samt Teilen seines Umlandes, soweit es in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan grün ausgewiesen ./.
ist, wird zum geschützten Landschaftsteil erklärt.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Gebiet des „Blauen Wassers“ samt Teilen seines Umlandes, soweit es in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan grün ausgewiesen ./.
ist, wird zum geschützten Landschaftsteil erklärt.