Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Die in den Gemeinden Sankt Kathrein am Offenegg, Passail und Naas gelegenen Felsspalten, Felsrasen, Höhlen, Wälder und Waldrandbereiche entlang des Weizbaches in der Weizklamm sowie die Weiden am Wolfsattel werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 48 „Weizklamm mit Wolfsattel“ bezeichnet.