Erhöhung der Zulagen und Nebengebühren gemäß den aus dem Stmk. L-DBR übergeleiteten Übergangsbestimmungen (§ 48 StKDBR)
(1) Die Nebengebühr – Anästhesievergütung gemäß § 48 Abs. 2 StKDBR beträgt
1. für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 175,40 Euro,
2. für Fachärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin 380,40 Euro.
(2) Die Nebengebühr – Zonenvergütung gemäß § 48 Abs. 3 StKDBR beträgt
1. in der Zone II 79,70 Euro,
2. in der Zone III 351,30 Euro.
