Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhöhung der Zulagen und Nebengebühren gemäß den aus dem Stmk. L-DBR übergeleiteten Übergangsbestimmungen ()

(1) Die Nebengebühr – Anästhesievergütung gemäß beträgt

1. für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 175,40 Euro,

2. für Fachärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin 380,40 Euro.

(2) Die Nebengebühr – Zonenvergütung gemäß beträgt

1. in der Zone II 79,70 Euro,

2. in der Zone III 351,30 Euro.