Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. August 2027 bis 31. August 2028

Gehaltserhöhung

Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten gemäß dem Steiermärkischen KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR werden für den Zeitraum 1. August 2027 bis 31. August 2028 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.