Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027

Gehaltserhöhung

Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten gemäß dem Steiermärkischen KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.