1. Abschnitt
Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027
Gehaltserhöhung
Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten gemäß dem Steiermärkischen KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.
