Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhöhung der Monatsgehälter der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte

Das Gehalt der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte gemäß des Gesetzes über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen beträgt 1.091,7 Euro.