Erhöhung der Monatsgehälter der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte
Das Gehalt der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte gemäß des Gesetzes über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen beträgt 974,2 Euro.
