1. Abschnitt
Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027
Gehaltserhöhung
Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Bediensteten des Landes Steiermark gemäß dem Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark und die Gehälter der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte gemäß dem Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.
