Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhaltungsziele

Für das Natura 2000-Gebiet Arzler Pitzeklamm, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:

1. Erhaltung und Förderung der für die Arzler Pitzeklamm charakteristischen naturnahen und natürlichen Hang- und Schluchtwaldbestände,

2. Verhinderung des Eintrages von Düngemitteln und/oder Giftstoffen aus den umgebenden Flächen,

3. Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der gesamten Natura 2000-Fläche.