Eignungsnachweis durch Berufspraxis
. Die Prüfungskommission hat auf Antrag des Prüfungswerbers auf Grund des Nachweises einer mindestens dreijährigen, nicht untergeordneten Tätigkeit in einem Schifffahrtsunternehmen mit Sitz in einem EWR-Staat eine Bescheinigung entsprechend dem Muster der Anlage 4 auszustellen.
