Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eignungsnachweis durch Berufspraxis

. Die Prüfungskommission hat auf Antrag des Prüfungswerbers auf Grund des Nachweises einer mindestens dreijährigen, nicht untergeordneten Tätigkeit in einem Schifffahrtsunternehmen mit Sitz in einem EWR-Staat eine Bescheinigung entsprechend dem Muster der Anlage 4 auszustellen.