Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2017 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.