Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2017 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2017 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.