Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Blaue Funktionsbereiche, blaue Vorbehaltsbereiche, violette Hinweisbereiche

Maßnahmen in blauen Funktionsbereichen, blauen Vorbehaltsbereichen sowie violetten Hinweisbereichen

In blauen Funktionsbereichen, blauen Vorbehaltsbereichen und violetten Hinweisbereichen ist die Ausweisung von Bauland, von Sondernutzungen im Freiland gemäß und von Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr im Flächenwidmungsplan unzulässig. Eine Ausweisung von Sondernutzungen im Freiland gemäß für den Zweck des Schutzes vor Naturgefahren ist zulässig.