Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Ziele und Grundsätze

(1) Ziel dieses Entwicklungsprogrammes ist die Vermeidung von Gefährdungen durch Naturgewalten und Umweltschäden bei Hochwasserereignissen und bei Ereignissen in Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten durch die Festlegung von Raumordnungsmaßnahmen.

(2) Zur Minimierung des Risikos bei Hochwasserereignissen und bei Ereignissen in Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten im Sinne der Raumordnungsgrundsätze nach – StROG und der dabei zu berücksichtigenden Ziele nach sind die räumlichen Voraussetzungen für den Wasserrückhalt im Einzugsgebiet und im Abflussbereich eines Hochwassers zu erhalten und zu verbessern. Hiefür sind in den Retentions- und Abflussgebieten von Hochwässern sowie in den Bahnen und Ablagerungsbereichen von Lawinen zusammenhängende Freiräume zu erhalten, um das Gefährdungs- und Schadenspotenzial bei Hochwasser- und Lawinenereignissen so gering wie möglich zu halten.

(3) Die vorausschauende Freihaltung der Hochwasserretentions- und Abflussräume sowie der Gefahrenzonen hat Priorität vor der nachträglichen Sanierung.