Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Evaluierung

Dieses Entwicklungsprogramm ist spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle, LGBl. Nr. 91/2019, zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2019