Festlegung der Zonen
Zur Umsetzung der Zielsetzungen nach werden in Bezug auf die Zulässigkeit der Errichtung und Änderung von Windkraftanlagen Ausschlusszonen, Vorrangzonen und Eignungszonen festgelegt und in Form eines Übersichtsplanes mit der Position der Detailpläne im Maßstab 1:100.000 samt Gemeindeindex (Anlage 1), der Detailpläne der festgelegten Ausschluss-, Vorrang- und Eignungszonen im Maßstab 1:100.000 (Anlage 2-01 bis 2-23) und der Detailpläne für die Vorrangzonen im Maßstab 1:10.000 (Anlage 3-01 bis 3-14) planlich dargestellt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 106/2014, LGBl. Nr. 91/2019
