Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bei Außerkrafttreten des Abkommens refundieren die Vereinten Nationen der Republik Österreich alle im Treuhandkonto verbliebenen nicht bereits gebundenen Beträge; die Republik Österreich ihrerseits überweist alle gemäß fälligen Beträge.