Artikel XI
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auch Anwendung auf die bereits vor seinem Inkrafttreten im Rahmen der österreichisch-bolivianischen Zusammenarbeit für das Projekt in Bolivien tätigen österreichischen Experten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel XI
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auch Anwendung auf die bereits vor seinem Inkrafttreten im Rahmen der österreichisch-bolivianischen Zusammenarbeit für das Projekt in Bolivien tätigen österreichischen Experten.