Mitteilungspflicht des Zentralbetriebsrates
. Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates (Betriebsrates, Betriebsausschusses) hat seine Mitteilungspflicht gemäß wahrzunehmen; diese erstreckt sich über die in dieser Bestimmung angeführten Gegenstände hinaus auch auf gemäß allenfalls unbesetzt bleibende Sitze im Aufsichtsrat.
