Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungs-Verordnung, LGBl Nr 144/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 111/2001, außer Kraft.

(2) Soweit Bedienstete die Grundausbildung noch nach den Bestimmungen in der Fassung vor Inkrafttreten der Novelle zum L-VBG, LGBl Nr 98/2017, absolvieren, findet für die Entschädigung der Vortragenden sowie der Prüferinnen und Prüfer dieser Bediensteten die im Abs. 1 angeführte Entschädigungs-Verordnung weiterhin Anwendung.

(3) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 119/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(4) Die und in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 67/2022 treten mit 1. August 2022 in Kraft, gleichzeitig wird auch der durch diese Verordnung bewirkte Entfall von wirksam. Auf die Gewährung von Entschädigungen für Prüfungen oder Veranstaltungsvorträge, die ab dem 1. August 2022 noch nach den Bestimmungen der Ausbildungsverordnung, LGBl Nr 8/2018, vorgenommen werden, finden die vor dem 1. August 2022 geltenden Bestimmungen weiterhin Anwendung.