. Eine österreichische physische Person im Sinne dieses Gesetzes ist jede physische Person, die sowohl am 28. April 1948 als auch am 19. März 1980 die österreichische Staatsbürgerschaft besessen hat.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Eine österreichische physische Person im Sinne dieses Gesetzes ist jede physische Person, die sowohl am 28. April 1948 als auch am 19. März 1980 die österreichische Staatsbürgerschaft besessen hat.