. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des , soweit sich dieser auf Bundesverwaltungsabgaben bezieht, der Bundeskanzler, hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des , soweit sich dieser auf Bundesverwaltungsabgaben bezieht, der Bundeskanzler, hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.