. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 19. März 1980 zur Regelung bestimmter vermögensrechtlicher Fragen in Kraft.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 19. März 1980 zur Regelung bestimmter vermögensrechtlicher Fragen in Kraft.