Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Bewertungsbeirates wird mit 58,14 Euro für jede angefangene Sitzungsstunde festgelegt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001