Die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Bewertungsbeirates wird mit 58,14 Euro für jede angefangene Sitzungsstunde festgelegt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Bewertungsbeirates wird mit 58,14 Euro für jede angefangene Sitzungsstunde festgelegt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001