Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. (Verfassungsbestimmung) Hinsichtlich des und des die Bundesregierung;

2. hinsichtlich des nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesminister für Finanzen;

3. hinsichtlich des letzter Satz, des und des die Bundesministerin für Justiz;

4. hinsichtlich des die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landesverteidigung oder der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus;

5. hinsichtlich des nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Bundesministerin für Justiz;

6. hinsichtlich des der Bundesminister für Inneres;

7. im Übrigen die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Beachte: Z 1: Verfassungsbestimmung