Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung der Bundespolizei

. Die Organe des Wachkörpers Bundespolizei haben als Hilfsorgane der Bezirksverwaltungsbehörden an der Vollziehung des und Z 3 durch

1. Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;

2. Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind;

3. Anwendung körperlichen Zwangs, soweit er gesetzlich vorgesehen ist,

mitzuwirken.