– Verbot des Außerkraftsetzens
Die Bestimmungen dieses Protokolls dürfen nicht nach Art. 15 der Konvention außer Kraft gesetzt werden.
Beachte: Verfassungsbestimmung
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
– Verbot des Außerkraftsetzens
Die Bestimmungen dieses Protokolls dürfen nicht nach Art. 15 der Konvention außer Kraft gesetzt werden.
Beachte: Verfassungsbestimmung