Veröffentlichung
. Die Bundesanstalt hat bis Ende des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres die Hauptergebnisse der Erhebung unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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. Die Bundesanstalt hat bis Ende des dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres die Hauptergebnisse der Erhebung unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen.