Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Information über Erhebungszweck und Datenschutz

. Die Bundesanstalt hat die gemäß zu befragenden Haushalte vor der erstmaligen Befragung in schriftlicher Form über den Erhebungszweck und die getroffenen Datenschutzmaßnahmen zu informieren.