Information über Erhebungszweck und Datenschutz
. Die Bundesanstalt hat die gemäß zu befragenden Haushalte vor der erstmaligen Befragung in schriftlicher Form über den Erhebungszweck und die getroffenen Datenschutzmaßnahmen zu informieren.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Information über Erhebungszweck und Datenschutz
. Die Bundesanstalt hat die gemäß zu befragenden Haushalte vor der erstmaligen Befragung in schriftlicher Form über den Erhebungszweck und die getroffenen Datenschutzmaßnahmen zu informieren.