Angaben zur Person: Natürliche Personen
. Die nach dieser Verordnung vom Anzeigepflichtigen anzuführenden natürlichen Personen sind mit
1. vollständigem Namen,
2. Geburtsdatum,
3. Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit,
4. Anschrift des Hauptwohnsitzes und
5. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, soweit bekannt,
anzugeben.
Beachte: Ist erstmals auf Anzeigen anzuwenden, die am 1. Oktober 2017 eingebracht werden (vgl. ).
