Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 638 in Pinkafeld, beginnend von der Grafenschachener Straße L 238, km 0,941, bis zum Aufnahmsgebäude des Bahnhofes Pinkafeld mit einer Länge von 27 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.