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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 23/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 i. d.F. des Landesgesetzblattes Nr. 41 wird verordnet:

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 638 in Pinkafeld, beginnend von der Grafenschachener Straße L 238, km 0,941, bis zum Aufnahmsgebäude des Bahnhofes Pinkafeld mit einer Länge von 27 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 7 des Abschnittes E der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. 1934 II Nr. 3, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.