Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 609 in Nickelsdorf, beginnend von der Budapester Straße B 10, km 73,061, bis zum Bahnhof Nickelsdorf mit einer Länge von 767 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.