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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 3/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 i. d.F. des LGBl. Nr. 41 wird verordnet:

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 609 in Nickelsdorf, beginnend von der Budapester Straße B 10, km 73,061, bis zum Bahnhof Nickelsdorf mit einer Länge von 767 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 4 des Abschnittes A der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934 betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBI. 1934 II Nr. 3, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.