Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr.  621 in Neufeld/Leitha, beginnend bei der Neufelder Straße L 216, km 4,849, bis zum Bahnhof Neufeld, mit einer Länge von 396 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.