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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 58/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15.1.1926 i. d.F. des Landesgesetzblattes Nr. 41 wird verordnet:

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr.  621 in Neufeld/Leitha, beginnend bei der Neufelder Straße L 216, km 4,849, bis zum Bahnhof Neufeld, mit einer Länge von 396 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt Ziffer 9 des Abschnittes B der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934 betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 3/1999, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.