Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 637 in Großpetersdorf, beginnend von der Großpetersdorfer Straße L 106 in km 0,174 bis zum Bahnhofvorplatz mit einer Länge von 108 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.