Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 637 in Großpetersdorf, beginnend von der Großpetersdorfer Straße L 106 in km 0,174 bis zum Bahnhofvorplatz mit einer Länge von 108 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 55/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 wird verordnet:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ziffer 5 des Abschnittes E der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen, LGBl. II Nr. 3/1934, zuletzt geändert mit Verordnung LGBl. Nr. 58/1999, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
