Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 611 in Gattendorf, beginnend vis-a-vis der Bahnstraße 32 bis zur Einfahrt zum Gütermagazin des Bahnhofes Gattendorf mit einer Länge von 212 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.